Erinnerung an die Katzenschutzverordnung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden | Aktuelle Nachrichten und Informationen

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Erinnerung an die Katzenschutzverordnung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

Die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden erinnert alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter an die seit 01.01.2023 geltende Katzenschutzverordnung. Ziel der Verordnung ist es, den Schutz freilebender Katzen zu verbessern und deren unkontrollierte Vermehrung zu verhindern.

Gemäß der Katzenschutzverordnung sind Halterinnen und Halter verpflichtet, ihre Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen, sofern sie ihren Tieren unkontrollierten Auslauf ins Freie gewähren. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass sich Hauskatzen nicht mit freilebenden Tieren fortpflanzen und damit die Zahl verwilderter Katzen weiter ansteigt.

Die Regelung dient dem Tierschutz und der Gesundheit der Tiere. Nicht kastrierte Katzen führen häufig zu Nachwuchs, für den keine Versorgung gewährleistet ist. Viele dieser Tiere leben anschließend herrenlos, leiden unter Krankheiten und finden nur schwer ausreichend Nahrung.

Die Verbandsgemeinde bittet daher alle Tierhalterinnen und Tierhalter, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Vorgaben der Katzenschutzverordnung einzuhalten. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden.

Die gesamte Katzenschutzverordnung finden Sie hier oder über den QR-Code.

(Text: Pressestelle VG Kirchheimbolanden)