Hochwasser und Starkregen können ungeahnte Ausmaße annehmen und zu einer großen Gefährdung für Menschen, Tiere und Infrastruktur werden. Dies gilt vor allem für die Gefährdung durch Gewitter in Verbindung mit Starkregenereignissen, die in der Vergangenheit schon einzelne Gemeinden unvorbereitet getroffen haben.
Oberflächenwasserabfluss von Feldern, loses Material im Überschwemmungsbereich der Gewässerauen, nicht ordnungsgemäß unterhaltene Gräben, Einläufe und Bäche können binnen von Minuten zu einer Bedrohung werden.
Die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden hat im Oktober 2018 gemeinsam mit den Ortsbürgermeistern beschlossen, Vorsorge zu treffen und für alle Gemeinden und die Stadt Hochwasser- und Starkregenschutzvorsorgekonzepte aufzustellen.
Federführung hat die Verbandsgemeinde, die auch den Eigenanteil von 10% der Kosten für die durch die ‚Aktion Blau Plus‘ geförderten Konzepte übernimmt.
Die Konzepte verhindern solche Ereignisse nicht.
Die Analyse der potentiell gefährdeten Ortsbereiche gibt aber Privatleuten und Kommunen Hinweise, wie die Gefährdungssituation verbessert werden kann:
– Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung, um eigenverantwortlich den Schutz des Eigentums durch Anpassung der Geländesituation und Gebäudeöffnungen und Ausstattungen vorzunehmen
– Anpassung der Flächenbewirtschaftung in gefährdeten Hanglagen
– kontinuierliche Unterhaltung der Gräben, Einlaufbauwerke und Bäche
– keine Lagerung von losem Material in potentiellen Überschwemmungsbereichen der Gewässer
– keine Einengung der Gewässer z. B. durch Uferverbau, ungenehmigte Brücke, Stege
– keine Entsorgung von Grünschnitt u. ä. im Gewässer
Die Konzepte für Bischheim, Gauersheim, Marnheim, Mörsfeld, Oberwiesen, Rittersheim und Stetten sind fertiggestellt.
Für die Gemeinden Bolanden mit Weierhof, Dannenfels, Jakobsweiler und Orbis sind die Konzepte fertiggestellt, müssen aber noch durch die Wasserwirtschaft geprüft und freigegeben werden. Sobald diese freigegeben sind, werden sie auf der Homepage der VG veröffentlicht.
Bennhausen, Ilbesheim, Kirchheimbolanden, Kriegsfeld und Morschheim werden ab Juni 2025 mit den Konzepten starten können. Die Ausschreibung und die Auswahl des Planungsbüros ist erfolgt, der Zuschussantrag genehmigt.
Im ersten Schritt wird für alle Gemeinden und die Stadt eine Auftaktveranstaltung stattfinden. Wo und wann sie stattfindet wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Verpflichtung zur Hochwasservorsorge betrifft alle, Kommunen, Versorgungsträger und Privatleute. Geregelt ist dies im § 5 Abs. 2 Wasser Haushalts Gesetz.
Dort heißt es „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“
Die fertigen Konzepte sowie weiterführende Informationen, gerade was auch die privaten Vorsorgemaßnahmen aber auch zum Thema landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung betrifft, sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde zu finden.
Text: Tatjana Fuchs, VGV