In seiner 8. und zugleich letzten Sitzung des Jahres hat der Verbandsgemeinderat am Dienstag, 9. Dezember, im Dorfgemeinschaftshaus in Stetten eine Reihe bedeutender Entscheidungen getroffen. Zahlreiche Themen aus den Bereichen Finanzen, Bauwesen, Kinderbetreuung und Verwaltung standen auf der Tagesordnung. Die Ratsmitglieder befassten sich dabei sowohl mit formalen Jahresabschlussthemen als auch mit wegweisenden Zukunftsprojekten für die Verbandsgemeinde.
Kommunale Wärmeplanung
Die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden hat die Bestands- und Potenzialanalyse der kommunalen Wärmeplanung erfolgreich abgeschlossen. Das finale Zielbild für eine künftig treibhausgasneutrale Wärmeversorgung wird derzeit ausgearbeitet.
Die Analysen zeigen: Der größte Energiebedarf entsteht im privaten Wohnsektor, über zwei Drittel der Gebäude werden noch mit fossilen Energieträgern beheizt. Gleichzeitig belegt die Potenzialanalyse, dass der gesamte Energiebedarf der VG theoretisch durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann. In Workshops mit Verwaltung und Politik wurden geeignete Technologien und mögliche Wärmenetzgebiete bewertet. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für das Zielszenario, das nun weiter konkretisiert wird.
Es ist kein Beschluss erforderlich. Der Verbandsgemeinderat nimmt den aktuellen Planungsstand und die weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.
Teilfortschreibung Nr. 2 des Flächennutzungsplans
Die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden plant den Neubau mehrerer Feuerwehrgerätehäuser und Kitas. Da die vorgesehenen Flächen teils im Außenbereich liegen und bisher nicht im Flächennutzungsplan enthalten sind, müssen sie für die erforderlichen Bebauungspläne in die laufende 2. Teilfortschreibung des FNP aufgenommen werden. Die Untere Landesplanungsbehörde verlangt hierfür eine formale Zusicherung des Verbandsgemeinderats.
Betroffen sind folgende Projekte:
1. KITA und Feuerwehr Kriegsfeld - B-Plan „Hinter Kirch“
2. Feuerwehr/Katastrophenschutz Kirchheimbolanden - B-Plan „Grundloser Brunnen“
3. KITA Bischheim – B-Plan „Am Leiselsbach“
4. Feuerwehr Dannenfels – B-Plan „Am Schwarzen Brunnen“
Der Verbandsgemeinderat beschließt, alle genannten Flächen in die 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans aufzunehmen und dort als Gemeinbedarfsflächen darzustellen.
Antrag auf Förderung aus der Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit“
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt neue Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit erheblichen Fördermitteln, um kommunale Leistungen trotz Fachkräftemangel und steigender Anforderungen langfristig zu sichern. Für eine Antragstellung bis zum 15.10.2025 stehen pauschale Förderbeträge von bis zu 470.000 € (IKZ Sicherheitstechnik) bzw. bis zu 370.000 € (IKZ Verwaltungsstäbe) zur Verfügung.
IKZ Sicherheitstechnik: Landkreis und Verbandsgemeinden wollen gemeinsam mobile Sicherheitstechnik und Hochwasserschutzsysteme beschaffen, warten und koordinieren. Dadurch werden Leihkosten eingespart, größere Materialmengen vorgehalten und der Bevölkerungsschutz gestärkt.
IKZ Verwaltungsstäbe (VwSt): Mehrere Landkreise planen eine einheitliche Struktur, digitale Schulungsplattform und gemeinsame Krisenorganisation, um die Einsatzfähigkeit ihrer Verwaltungsstäbe zu verbessern. Die Förderung ermöglicht die fachliche Begleitung und Digitalisierung zentraler Prozesse.
Der Verbandsgemeinderat stimmt beiden Interkommunalen Zusammenarbeitsvorhaben zu und ermächtigt den Landrat, a) die Förderung im Rahmen der Pilotförderung IKZ zu beantragen sowie b) die erforderlichen Zweckvereinbarungen mit den Kooperationspartnern abzuschließen.
Umsetzung des LEADER-Projekts zur Wanderwege- und Besucherlenkung
Die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden will das bestehende Wanderwege- und Besucherlenkungskonzept umsetzen. Für die Planung, Beschilderung und Montage entstehen Gesamtkosten von rund 108.000 €, wovon etwa 75 % über das LEADER-Programm förderfähig sind. Der kommunale Eigenanteil beträgt ca. 27.300 €. Die Antragstellung erfolgt zweistufig; für den Förderantrag 2026 ist ein Kooperationsvertrag mit den beteiligten Verbandsgemeinden zwingend erforderlich.
Der Verbandsgemeinderat stimmt einstimmig dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung sowie der Kostenübernahmevereinbarung zur Umsetzung des Wanderwegekonzepts im Rahmen des LEADER-Programms 2026 zu.
Feststellung des Jahresabschlusses 2023
Für diesen Tagesordnungspunkt scheiden die Bürgermeisterin, der Erste Beigeordnete sowie ein Ratsmitglied gemäß GemO aus. Den Vorsitz übernimmt gemäß Vorschrift das älteste anwesende Ratsmitglied, Peter Stumpfhäuser.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2023 geprüft und dem Rat vorgelegt.
Kernaussagen zum Jahresabschluss 2023:
· Erträge: 18.352.602,78 €
· Aufwendungen: 17.874.229,41 €
· Jahresergebnis: +478.373,37 €
· Bilanzsumme: 71.127.261,89 €
· Haushaltsplan: Im Wesentlichen eingehalten
· Über-/außerplanmäßige Aufwendungen: werden nachträglich genehmigt
· Prüfung: Ordnungsgemäße Belege; Verwaltung gesetzmäßig und wirtschaftlich geführt
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig den Jahresabschluss 2023 in der vorliegenden Form.
Entlastung gemäß § 114 GemO für 2023
Für diesen Tagesordnungspunkt übernimmt gemäß Vorschrift das älteste anwesende Ratsmitglied, Peter Stumpfhäuser den Vorsitz. Die Bürgermeisterin Sabine Wienpahl, der Erste Beigeordnete Franz Röß und Ratsmitglied Armin Juchem sind aufgrund von Befangenheitsregeln von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Verbandsgemeinderat erteilt der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten - soweit sie einen Geschäftsbereich geführt oder die Bürgermeisterin vertreten haben – einstimmig die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023.
Unvermutete überörtliche Kassenprüfung
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Donnersbergkreises führte am 10./11. November 2025 eine unvermutete überörtliche Prüfung der Gemeindekasse der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden durch. Die Ergebnisse sind dem Prüfbericht vom 13.11.2025 zu entnehmen. Eine Stellungnahme der Verwaltung ist nicht erforderlich. Der Verbandsgemeinderat ist gemäß § 33 Abs. 1 GemO zu unterrichten; der Rechnungsprüfungsausschuss erhält die Unterlagen zur Auswertung. Danach erfolgt eine siebentägige öffentliche Auslegung gemäß § 110 Abs. 6 GemO.
Der Verbandsgemeinderat nimmt den Prüfbericht zustimmend zur Kenntnis.
Beschlussvorlage „Neubau Kita Kriegsfeld“
Die im Bau- und Umweltausschuss sowie im Verbandsgemeinderat bereits behandelte detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse der DKC Kommunalberatung bestätigt: Der Neubau der Kita Kriegsfeld ist im 50-Jahres-Vergleich wirtschaftlich vorteilhafter als eine Sanierung und Erweiterung des Bestands. Damit ist die Fördervorgabe des Donnersbergkreises erfüllt.
Der Verbandsgemeinderat beschließt,
1. den Förderantrag für den Kita-Neubau Kriegsfeld zeitnah beim Donnersbergkreis einzureichen,
2. parallel die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) zu beauftragen,
3. den Bauantrag nach Vorliegen der Genehmigungsplanung beim Kreisbauamt einzureichen.
(Pressestelle VG Kirchheimbolanden)